Dermatologie & Allergologie
Dr. med. Constanze Ahrens

Telefon 0202/42 97 66 60
info@hautarzt-ahrens.de

Herzogstraße 42, 42103 Wuppertal

Öffnungszeiten:


Montag  8 - 14 Uhr
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Mittwoch  8 - 14 Uhr
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Freitag  8 - 12 Uhr

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Sehr geehrte Patienten,

unsere Praxis bleibt vom 29.05 bis zum 09.06.2023 geschlossen.

Die Vertretung übernimmt in dringenden Fällen,
nach telefonischer Anmeldung:
Frau Dr. med. Gaunitz
Tel: 0202 / 50 00 88

Praxis für Dermatologie & Allergologie
Dr. med. Constanze Ahrens



Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Praxis in Wuppertal (Elberfeld-Mitte). Zu unseren Leistungen gehört die Behandlung von Erkrankungen der Haut, Schleimhäute, Haare oder Nägel sowie von Geschlechts­krankheiten, Allergien und Arzneimittel­reaktionen.

Sollten Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren wollen, können Sie sich gern telefonisch oder persönlich an uns wenden.

Wir freuen uns auf Sie!
Dr. med. Constanze Ahrens und Team

Vorsorge


In der Regel werden die Kosten für die Hautkrebs­vorsorge von Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse alle 2 Jahre übernommen. Bei der Ganzkörper­untersuchung können wir Ihr persönliches Risikoprofil erkennen, Ihnen Tipps zum Sonnenschutz geben, auffällige Muttermale entdecken und die mögliche weitere Therapie planen.

Als zusätzliche Leistung können wir Ihnen die computergestützte Video­dokumentation Ihrer Muttermale anbieten.

Allergologie


Immer häufiger treten allergologische Erkrankungen wie Heuschnupfen, allergisches Asthma und Neurodermitis auf. Folgende Untersuchungen führen wir durch:

Diagnostik
Pricktestungen: Pollen, Tierhaare, Hausstaubmilben, Nahrungsmittel
Epicutan­testungen: Duftstoffe, Metalle, Friseurstoffe, Kunststoffe, Desinfektionsmittel etc.
Bestimmung von IgE und RAST (sogenannter Bluttest) z.B. bei Insekten­allergie

Therapie
Hyposensi­bilisierung mittels Injektionen (ab dem 6. Lebensjahr) und sublingual.

Operative Leistungen


Operative Entfernung von auffälligen Muttermalen, Hautkrebs und störenden Hautveränderungen (Stielwarzen, Alterswarzen, Milien)

Lasertherapie KTP, Erbium
Entfernung von Couperose und Pigmentflecken

Fruchtsäurepeeling / TCA-Peeling
zur Begleitbehandlung bei Akne sowie als Anti-Aging Anwendung

Faltenbehandlung
mittels Hyaluronsäure-Unterspritzung und Botulinumtoxin

Über Wirkung und Nebenwirkung und mögliche anfallende Kosten beraten wir Sie gern in einem separaten Gespräch.

Termin


Öffnungszeiten
Montag 8 - 14 Uhr, Dienstag 12 - 18 Uhr
Mittwoch 8 - 14 Uhr
Donnerstag 8 - 13 Uhr, Freitag 8 - 12 Uhr
sowie Videosprechstunde nach Vereinbarung

Kontakt
Telefon: 0202/42 97 66 60
Telefax: 0202/42 97 66 61
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Terminabsprache
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Bei ernsten Notfällen können Sie selbstverständlich unverzüglich in die Praxis kommen.

Rezeptwünsche
Sie können uns Ihre Rezeptwünsche auch per E-Mail, Fax oder Anrufbeantworter zukommen lassen.

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(Postkasten zugänglich, Aufgang hier ohne Fahrstuhl)

Herzogstraße 42, 42103 Wuppertal
(mit dem Fahrstuhl in den 2. Stock fahren, halbe Treppe abwärts gehen)

Bitte beachten Sie, dass unser Treppenhaus nicht behindertengerecht ist. Sollten Sie Rollstuhl­fahrer sein, informieren Sie uns vorab, wir haben dafür eine Lösung.

Parken
Im Parkhaus am Kasinogarten, Parkplatz am Teijin-Hochhaus (Mäuerchen)
Parkmöglichkeit Hotel Premier Inn, Neumarktstrasse 48-52 vis-a-vis

Schwebebahn
Von der Haltestelle Ohligsmühle fußläufig erreichbar

Gesundheitsnews


Arzneimittel richtig anwenden

Ob Tablette, Tropfen, Salbe oder Saft – damit eine Therapie erfolgreich ist, muss man Arzneimittel ordnungsgemäß anwenden. Das klingt einfacher, als es ist. Schätzungen zufolge nimmt etwa jeder Zweite seine dauerhaft verordneten Medikamente nicht richtig ein. Deshalb ist es hilfreich, einige Grundregeln zu kennen. BPI-Experte und Apotheker Thomas Brückner erklärt, was bei der Anwendung von Arzneimitteln zu beachten ist.

Bei allen Arzneimitteln gilt immer: Lesen Sie die Hinweise in der Packungsbeilage aufmerksam und fragen Sie im Zweifel Ihre Ärztin oder Ihren Apotheker vor Ort. „Sie sind Hauptansprechpartner, zum Beispiel wenn es um die genaue Dosierung und richtige Anwendung des Arzneimittels geht“, sagt Brückner. „Verschreibungspflichtige Arzneimittel bekommen Sie ohnehin nur auf ärztliche Verordnung, nichtverschreibungspflichtige Präparate gegen leichtere Beschwerden können Sie nach der Beratung in der Apotheke kaufen.”

Richtig anwenden: Die Tipps des BPI-Experten

  • Ist eine genaue Tageszeit für die Einnahme von Tabletten vorgeschrieben, sollten Sie diese einhalten. Dabei hilft es, einen Wecker oder ein Mobiltelefon zu stellen. Nehmen Sie die Tabletten in einer aufrechten Körperhaltung ein und schlucken Sie diese am besten mit 100 Millilitern stillen Wassers. Schwarzer Tee, Kaffee, Milch, Säfte und Alkoholika sind nicht geeignet. Diese Getränke können das Arzneimittel unwirksam machen, Grapefruitsaft kann Nebenwirkungen sogar verstärken.
  • Nur, wenn eine Sollbruchstelle in der Mitte der Tablette zu erkennen ist, dürfen Sie eine Tablette teilen oder vierteln. Dann ist gewährleistet, dass jeweils die Hälfte oder ein Viertel der Wirkstoffe auch genau in der Teilmenge enthalten sind. Diese Kerbe ist nicht zu verwechseln mit der sogenannten „Schmuckrille“, die man nicht aufbrechen darf. Lesen Sie aufmerksam die Hinweise in der Packungsbeilage und fragen Sie im Zweifelsfall in Ihrer Apotheke nach. Wenn es zu schwierig ist, die dafür geeigneten Tabletten mit den Fingern zu zerteilen, können Sie in der Apotheke einen Tablettenteiler kaufen.
  • Viele Arzneimittel, besonders Flüssigkeiten oder Cremes, die am Auge angewendet werden, sind im Interesse der Patientinnen und Patienten frei von Konservierungsmitteln. Werden diese steril abgefüllten Produkte nach Öffnung des Behältnisses monatelang gelagert und danach erneut benutzt, besteht eine potenziell hohe Gefahr für Infektionen. Zwischenzeitlich können sich Keime aus der Luft in diesen Produkten vermehrt haben. Außerdem ist es wichtig, dass die Arzneimittel nur von ein und derselben Person benutzt werden, damit sich keine Keime übertragen.

Weitere Informationen zum Thema Selbstmedikation finden Sie hier.

HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie können keinen Arztbesuch ersetzen.

Leiser Killer Bluthochdruck

Über 20 Millionen Menschen haben in Deutschland einen hohen Blutdruck, etwa jeder dritte Erwachsene – sehr viele wissen nichts von ihrem Bluthochdruck. Dabei kann ein dauerhaft unzureichend oder nicht behandelter Bluthochdruck zu Herzerkrankungen wie Herzschwäche (Herzinsuffizienz) und Vorhofflimmern oder zu schwerwiegenden Komplikationen wie Gehirnblutung, Schlaganfall, Herzinfarkt oder Nierenversagen führen. „Das Tückische an Bluthochdruck ist, dass er sich nicht unbedingt mit Beschwerden bemerkbar macht, obwohl Organe möglicherweise bereits geschädigt sind“, warnt der Herzspezialist Prof. Dr. Thomas Meinertz vom wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung. „Vor allem ein dauerhaft erhöhter Blutdruck lässt den Körper an den hohen Druck gewöhnen. Man kann sich trotzdem gut fühlen“, weiß Meinertz aus seiner eigenen Erfahrung mit Hochdruckpatienten. Symptome wie Schwindel, Ohrensausen, Kopfschmerzen oder gar Nasenbluten können, müssen aber nicht auftreten. „Und wenn sich Beschwerden bemerkbar machen, ist es in aller Regel schon zu spät, weil es bereits zur Schädigung von Gefäßen und Organen gekommen ist“, berichtet der Kardiologe aus Hamburg.

Umso wichtiger ist die frühzeitige Erkennung des Bluthochdrucks durch frühzeitiges und regelmäßiges Messen, damit der Blutdruck medikamentös und mit einem gesunden Lebensstil gut eingestellt werden kann. Dazu bietet die Herzstiftung anlässlich des Welthypertonietags am 17. Mai unter dem Motto „Lass dich checken!“ unter https://www.herzstiftung.de/blutdruck-checken ein kostenfreies Infopaket rund um Bluthochdruck. Das Paket umfasst eine Vielzahl von Broschüren. Das Infomaterial hilft Betroffenen, selbst aktiv zu werden, ihren Blutdruck zu regulieren und ihre Gesundheit optimal vor den Folgen der Volkskrankheit zu schützen.

Blutdruckmessen ist die beste Vorsorge Die Deutsche Herzstiftung und Hochdruckexperten empfehlen allen Erwachsenen folgende Zeitintervalle für eine Blutdruckmessung:

  • mit optimalen Blutdruckwerten (unter 120 mmHg/80 mmHg) mindestens alle fünf Jahre,
  • mit normalen Werten (120-129 mmHg/80-84 mmHg) alle drei Jahre,
  • mit hochnormalem Blutdruck (130-139 mmHg/85-89 mmHg) mindestens einmal im Jahr und
  • mit Bluthochdruck Grad 1 (ab 140 mmHg/ab 90 mmHg) regelmäßig zu Hause.
Worauf bei der Blutdruckmessung genau zu achten ist, darüber informiert ein Experten-Beitrag unter www.herzstiftung.de/blutdruck-messen Darin werden häufige Fragen geklärt wie: Wann und wie häufig sollte man messen? Welche Blutdruckwerte sind normal? Wie ist die richtige Position beim Messen? Warum sollte man auf Kaffee vor der Messung verzichten?

Natürlicher Blutdrucksenker: Mit gesundem Lebensstil zum optimalen Zielwert Indem man erhöhte Blutdruckwerte durch einen gesunden Lebensstil senkt, allen voran mit Ausdauerbewegung, Abbau von Übergewicht und der konsequenten Einnahme der blutdrucksenden Medikamente, beugt man wirksam Folgeerkrankungen wie Herzschwäche in Form der hypertensiven Herzkrankheit („Hochdruckherz“) und Herzrhythmusstörungen (Vorhofflimmern) sowie Komplikationen wie Herzinfarkt und Schlaganfall vor. Als optimale Blutdruckzielwerte gelten aktuell für jüngere Patienten bis zum Alter von 65 Jahren weniger als 130 mmHg systolisch, sofern sie es vertragen. Patienten über 65 sollten auf systolische Werte unter 140 mmHg kommen, um Nebenwirkungen zu vermeiden. Die genannten Werte gelten auch für Patienten mit Nebenerkrankungen wie Diabetes, koronare Herzkrankheit (KHK) und nach einem Schlaganfall.

Blutdruck-„Medikament“ Ausdauerbewegung Als einer der wichtigsten Lebensstilfaktoren gilt regelmäßiger Ausdauersport wie Radfahren, Walken, Joggen oder Schwimmen. Auch bei Patienten, die schlecht auf Medikamente ansprechen, senkt regelmäßiges Ausdauertraining den Blutdruck. „Mit Ausdauerbewegung sinkt die Wahrscheinlichkeit, Übergewicht und damit einen weiteren Risikofaktor für Herzkrankheiten zu entwickeln“, betont Meinertz. Die Deutsche Herzstiftung empfiehlt, sich mindestens dreimal pro Woche für 30 bis 45 Minuten bei moderater Intensität zu bewegen. Als ideale Belastungsintensität gilt ein Training bei etwa 70 Prozent der maximalen Herzfrequenz. Da diese in der Regel nur geschätzt werden kann, gilt als Faustregel „Laufen, ohne zu schnaufen”: Man sollte sich während der Belastung noch unterhalten können. Wer an den genannten Sportarten keine Freude findet, kann auch Gymnastik oder Sportspiele mit geringer Belastung wie Tischtennis oder Golf wählen. „Die Hauptsache ist, man wird regelmäßig aktiv. Das kann auch der ausgedehnte Spaziergang mit dem Hund sein “, rät Meinertz.

Auch leichtes Kraft- und Kraftausdauertraining haben positiven Effekt Sogar leichtes Krafttraining hat einen positiven Effekt, wenn es richtig durchgeführt wird. Auch ein Kraftausdauertraining niedriger Intensität kann den Blutdruck senken und das Ausdauertraining ergänzen. Da Kraftausdauertraining vorwiegend bei hochnormalem Blutdruck (bis 139/89 mmHg) oder bei leichtem Bluthochdruck (bis 159 mmHg) empfohlen wird, sollten sich Patienten von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin individuell beraten lassen, welches Training für sie das richtige ist. Grundsätzlich ungeeignet bei Bluthochdruck sind hingegen Maximalkrafttraining, beispielsweise Gewichtheben, sowie Sportspiele mit hoher Belastung wie Squash oder Eishockey.

17.05.2023 DGA | Quelle: Deutsche Herzstiftung e.V.

Unterschätztes Risiko: Bluthochdruck bei Kindern

Bluthochdruck gilt als stiller Killer. Still, weil er unbemerkt schweren Schaden anrichten kann. Herz, Hirn, Nieren und Augen sowie Gefäße kann er massiv schädigen, wenn er über Jahre unentdeckt und unbehandelt bleibt. „Von großer gesundheitlicher Bedeutung für die einzelnen Patienten ist die Tatsache, dass der Bluthochdruck im Kindesalter das Blutdruckniveau des Erwachsenen bestimmt“, erklärt Prof. Dr. med. Robert Dalla Pozza, leitender Oberarzt der Abteilung für Kinderkardiologie und pädiatrische Intensivmedizin im LMU Klinikum München, Campus Großhadern. Den Bluthochdruck frühzeitig zu erkennen und mögliche Ursachen zu klären, sei deshalb besonders wichtig, um mit Hilfe der Therapie vor den Folgen des hohen Blutdrucks schützen zu können, betont der Kinderherzspezialist und Mitautor des herzblatt-Sonderdrucks „Arterieller Bluthochdruck im Kindesalter: eine unterschätzte Gefahr“ der Deutschen Herzstiftung und ihrer Kinderherzstiftung. Dieser kann kostenfrei per Telefon angefordert werden unter 069 955128-400 oder per Mail unter bestellung@herzstiftung.de (1). Die Volkskrankheit Bluthochdruck (arterielle Hypertonie) betrifft in Deutschland nach Expertenschätzungen 20-30 Millionen Erwachsene (Infos: www.herzstiftung.de/bluthochdruck). Von den Kindern und Jugendlichen in Deutschland leiden rund zwei bis drei Prozent unter Bluthochdruck, das sind etwa 400.000 Betroffene. Bei Bluthochdruck wird das Blut dauerhaft mit zu viel Druck auf die Gefäßwände durch den Körper gepumpt. Die dauerhafte Gefäßbelastung und sich daraus entwickelnde arteriosklerotische Gefäßveränderungen (Gefäßverkalkung) erhöhen die Gefahr für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Erwachsenenalter wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Nierenversagen, wenn der hohe Blutdruck unentdeckt und unbehandelt bleibt.
Risiken erkennen und minimieren: frühzeitiger Blutdruck-Check

Insbesondere Übergewicht/Adipositas, chronische Nierenerkrankungen sowie die Einnahme bestimmter Medikamente (z.B. Psychopharmaka), Rauchen und Drogenmissbrauch sind die häufigsten Risikofaktoren für den primären Bluthochdruck im Kindes- und Jugendalter. Primär, „weil keine andere sekundäre Ursache bekannt ist und dieser primäre, arterielle Bluthochdruck aus dem Zusammenspiel vieler vererblicher Faktoren und Umwelteinflüssen wie falsche Ernährung, Stress oder Übergewicht resultiert“, erläutert Prof. Dalla Pozza.

Um die Gefahr für Herz und Gefäße rechtzeitig einzudämmen und die bereits genannten Spätschäden (Arteriosklerose) und Komplikationen im Erwachsenenalter frühzeitig zu verhindern, rät der Kinderkardiologe bereits im Kleinkindalter den Blutdruck (Werte siehe hier) regelmäßig zu beobachten. „Eine Blutdruckmessung sollte bei jedem Kind ab dem vierten Lebensjahr stattfinden. Bei Kindern mit Risikofaktoren für Bluthochdruck sollte sie bereits ab dem dritten Lebensjahr durchgeführt werden.“ Besonders bei den rund 8.700 Kindern, die mit einem angeborenen Herzfehler jährlich in Deutschland zur Welt kommen und außerdem mit Gefäßdefekten wie Hauptschlagaderverengung (Aortenisthmusstenose) geboren werden, muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass der Blutdruck im unbedenklichen Bereich liegt. Das gilt auch für frühgeborene Kinder, die nach der Geburt intensivmedizinisch behandelt worden sind.
Blutdruck messen bei Kindern: Worauf sollte man achten?

Um den Blutdruck bei Kindern richtig zu messen, gibt es ein paar wichtige Punkte zu beachten:

  • Die Blutdruckmessung sollte am rechten Oberarm nach einer etwa fünfminütigen Ruhepause erfolgen.
  • Die Messungen sollten dreimal wiederholt werden.
  • Bei älteren Kindern sollte im Sitzen, bei Säuglingen und kleineren Kindern im Liegen gemessen werden.
  • Die Größe der Manschette korrekt wählen: Der aufblasbare Teil sollte gut am Arm anliegen, gegebenenfalls eine Kindermanschette wählen.
  • Die Messung sollte man noch zweimal im Abstand von ein bis zwei Minuten wiederholen: Wiederholungsmessungen fallen meist niedriger aus. Den Mittelwert der letzten beiden Messungen notieren.
  • Messungen mit vollautomatischen, sogenannten oszillometrischen Geräten, sind mittlerweile auch bei Kindern üblich.
  • Weiterhin gilt die auskultatorische Messung, also die manuelle Blutdruckmessung mit Hilfe eines Stethoskops, als Goldstandard.
  • Die Messwerte sollten mit den entsprechenden Normwerten, die für Kinder ab einem Jahr zur Verfügung stehen, verglichen werden.

Um die Diagnose Bluthochdruck zu sichern beziehungsweise den Erfolg einer Behandlung zu prüfen, sollte auch bei Kindern eine 24-Stunden-Langzeitblutdruckmessung erfolgen. „Eine Bestätigung der Diagnose muss von einem Facharzt durch mehrere Blutdruckmessungen im Abstand von einigen Tagen bis Wochen erfolgen“, betont der Kinderkardiologe Prof. Dalla Pozza. Steht die Diagnose arterieller Bluthochdruck fest, folgen u.a. Ultraschalluntersuchungen von Herz und Nieren. Beim Augenarzt gibt eine Spiegelung des Augenhintergrunds Auskunft über Gefäßveränderungen (Gefahr der Arteriosklerose). Je jünger ein Kind ist, desto wahrscheinlicher ist ein sekundärer Bluthochdruck. Im Säuglingsalter handelt es sich immer um einen sekundären Bluthochdruck, wobei angeborene Nieren- und Herzerkrankungen als Ursachen im Vordergrund stehen. „Bei älteren Kindern ist ein primärer Bluthochdruck wahrscheinlicher. Dabei handelt es sich in vielen Fällen um eine familiär gehäuft vorkommende arterielle Hypertonie ohne erkennbare Ursache“, erklärt Prof. Dalla Pozza.
Gesund leben: Ohne Medikamente Kinder vor Bluthochdruck schützen

Fast die Hälfte der Kinder in Deutschland bewegt sich zu wenig. „Mangelnde Bewegung, erhöhte Kalorienzufuhr durch unbewusstes und unkontrolliertes Snacken stellen ein Risiko für die Entwicklung einer Hypertonie dar“, warnt Prof. Dalla Pozza. Laut einer Forsa-Umfrage im Mai 2022 (2) ist jedes sechste Kind in Deutschland dicker geworden und fast ein Drittel der Kinder isst mehr Süßes. Im Vergleich zu Kindern mit normalem Gewicht haben fettleibige Kinder ein mehr als zehnfach erhöhtes Risiko für Bluthochdruck, warnen Kinder- und Jugendmediziner (3).

Um den Blutdruck zu senken, eignen sich für Kinder ebenso wie für Erwachsene Ausdauersportarten, die den Blutdruck stärker senken als Krafttraining. Bei deutlich erhöhten Blutdruckwerten wird Patienten bis zur Senkung der Blutdruckwerte von statischen Belastungen (z. B. Mountainbiking, Krafttraining, Alpinskilauf, Rudern) abgeraten. Täglich 60 Minuten moderate bis intensive körperliche Aktivität werden zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen empfohlen.

Extrem zuckerhaltige Getränke, Drinks mit Koffeingehalt und Alkohol steigern den Blutdruck ebenso wie Rauchen (auch passives der Eltern), Drogen (z.B. Ecstasy, Kokain, Crack und Amphetamine) und sollten unbedingt vermieden werden. Eine abwechslungsreiche Ernährung ist ebenfalls zur Vorbeugung von Risikokrankheiten wie Bluthochdruck wichtig. Weg vom Weißmehlbrötchen, hin zu herzgesunder abwechslungsreicher Ernährung. Auch Kinder mögen knackiges Obst und Gemüse, richtige Vermittlung und Anleitung vorausgesetzt. Die Deutsche Herzstiftung empfiehlt daher die Mittelmeerküche (https://herzstiftung.de/mediterrane-rezept). Sie besteht vorwiegend aus ballaststoff- und proteinreichen Lebensmitteln und ist reich an frischem Gemüse und Obst, Hülsenfrüchten, Vollkornprodukten, pflanzlichen Ölen, Nüssen, Fisch, Salaten und Kräutern. Reichen diese Behandlungsmöglichkeiten nicht aus, empfehlen Mediziner zusätzlich eine medikamentöse Therapie.
Blutdrucksenkung mit Medikamenten

Problem sind die noch nicht ausreichenden Studienergebnisse für Präparate im Kindesalter, so dass auch sogenannte Off-Label-Produkte mit ausführlicher Risiko-Nutzen-Aufklärung eingesetzt werden. Wegen ihrer ungünstigen Nebenwirkungen werden Betablocker Kindern eher selten verschrieben. Erstes Mittel der Wahl sind ACE Hemmer (Angiotensin-Converting-Enzyme-Hemmer), die an Enzymen und Hormonen des RAAS (Renin-Angiotensin-Aldosteron-System) ansetzen. Das RAAS besteht aus Enzymen und Hormonen, die entscheidend mitwirken an der Regulation des Blutdrucks und des Flüssigkeitshausaltes. Ähnlich blutdrucksenkend wie ACE-Hemmer und oft besser verträglich sind AT1-Rezeptorblocker (hemmen u.a. die Bildung des Hormons Angiotensin2, das Blutgefäße verengt und als Folge steigt der Blutdruck). Lästige Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen und Wasseransammlungen in den Beinen haben Kalziumantagonisten. Sie zählen dennoch zu den sehr wirksamen Präparaten zur Behandlung des gefährlichen Bluthochdrucks. (sh/wi)

11.05.2023 DGA | Quelle: Deutsche Herzstiftung e.V.

Gesunder Schlaf: Warum er so wichtig für das Herz ist

Gesunder Schlaf wirkt wie ein Medikament: Während der Nachtruhe erholt sich der Körper, Stoffwechselprozesse wie der Fett- und Zuckerstoffwechsel werden reguliert, das Immunsystem gestärkt und zelulläre Reparaturprozesse angestoßen. Auch der Blutdruck wird während der Nachtruhe langfristig konstant gehalten. Umgekehrt hat Schlafmangel gravierende Folgen für den Körper – insbesondere für das Herz: „Wer dauerhaft zu wenig oder schlecht schläft, erhöht dadurch sein Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder kann dadurch bereits bestehende Erkrankungen wie die koronare Herzkrankheit oder das metabolische Syndrom beschleunigen“, warnt der Herzspezialist Prof. Dr. med. Dr. phil. Anil-Martin Sinha vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung im aktuellen Herzstiftungs-Podcast der imPULS-Reihe unter www.herzstiftung.de/podcast-schlaf Wie viel Schlaf ist gesund, was macht einen „gesunden“ Schlaf aus und welche Auswirkungen haben schlafbezogene Atemstörungen wie die Schlafapnoe auf Herz und Kreislauf? Diese und viele weitere Fragen beantwortet der Chefarzt der Abteilung für Kardiologie, Nephrologie, Pneumologie und Internistische Intensivmedizin am Sana Klinikum Hof im aktuellen Herzstiftungs-Podcast.
Dauerhafter Schlafmangel: Warum schädlich für Herz und Gefäße?

Während wir schlafen ist das Gehirn hochaktiv. In den verschiedenen Schlafphasen formt und festigt sich das Gedächtnis und ein Großteil an Informationen, die tagsüber aufgenommen wurden, werden beim Schlafen wieder gelöscht. „Zwischen der Leistungsfähigkeit des Gehirns und der Qualität des Schlafes besteht ein enger Zusammenhang“, sagt Prof. Sinha. Nicht nur für die geistige, auch für die körperliche Regeneration ist ein erholsamer Schlaf wichtig. Denn während wir schlafen, werden Metabolisierungsprozesse wie Fett- und Zuckerstoffwechselprozess so reguliert, dass der Körper all das, was er am Tag aufgenommen hat, verarbeiten kann. Zudem werden Hormone so reguliert, dass sie zur richtigen Tageszeit zur Verfügung stehen wie das Stresshormon Cortisol oder das Schlafhormon Melatonin. Umgekehrt bedeutet dauerhaft schlechter Schlaf Stress. „Der Körper ist aktiv und wird gezwungen, zum Beispiel seine Stresshormone aufrechtzuerhalten, die sonst runtergefahren werden“, erläutert der Kardiologe: „Stress aber löst einen zu schnellen Puls und einen zu hohen Blutdruck aus. Bis der Patient das merkt, ist es allerdings meistens schon zu spät, weil man hohen Blutdruck zunächst nicht spürt.“ Zudem wirken die gestörten Stoffwechselprozesse „wie ein Brandbeschleuniger“ auf das metabolische Syndrom, bei dem sich massives Übergewicht, erhöhte Blutzucker- und Fettstoffwechselwerte sowie Bluthochdruck bündeln. Das metabolische Syndrom ist eine der Hauptursachen der koronaren Herzkrankheit (KHK) und lebensbedrohlicher Komplikationen wie Herzinfarkt und Schlaganfall.
„Schlaf sollte wohldosiert sein“

Von einer Schlafstörung spricht man, wenn ein Mensch über einen Zeitraum von einem Monat oder länger mindestens dreimal pro Woche Schwierigkeiten mit dem Ein- oder Durchschlafen hat. Häufig stecken psychische, neurologische oder andere körperliche Erkrankungen hinter einer Schlafstörung. Ein gesunder Schlaf dauert aus Sicht von Schlafmedizinern zwischen sechs und acht Stunden. „Wobei das individuell und auch in den Altersgruppen unterschiedlich sein kann“, betont Kardiologe Prof. Sinha im Podcast. Während Erwachsene meist mit einer Schlafdauer zwischen sechs und neun Stunden und Senioren manchmal auch mit weniger als sechs Stunden hinkommen, brauchen Schulkinder in der Regel neun bis elf und Säuglinge sogar 14 bis 17 Stunden Schlaf. „Schlaf sollte wohldosiert sein“, bringt es Prof. Sinha auf den Punkt. Denn auch dauerhaftes zu viel Schlafen könne zu fehlgesteuerten Stoffwechselprozessen führen, die schädlich für den Körper sind.
Vorsicht bei Verdacht auf Schlafapnoe

Zu einer der häufigsten Schlafstörungen zählt die Schlafapnoe, bei der es während des Schlafs immer wieder zu Atemaussetzern kommt. Rund acht bis zehn Prozent der Männer und zwei bis fünf Prozent der Frauen in Deutschland sind nach Experten-Angaben von Schlafapnoe betroffen. Kurze Aufwachreaktionen, die wir meist gar nicht bemerken, sind harmlos. Bei Patienten mit der Schlafapnoe treten sie aber bis zu 300-mal pro Nacht auf, bedingt durch Atemaussetzer. Dauert dabei die Atempause mindestens zehn Sekunden, spricht man in der Medizin von einer gestörten Atmung. Typische Symptome der Schlafapnoe sind Schnarchen und eine große Tagesmüdigkeit. Schnarchen allein ist – außer für den Bettnachbarn – kein Problem. „Erst wenn es beim Schnarchen zwischendrin zu den Atemaussetzern kommt, liegt eine Schlafapnoe vor“, erklärt Sinha. „Und diese Atemnaussetzer, die sind dann schon ein mords Stress, den man dem Körper zumutet.“ Denn Zellen und Organe werden nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt und der Körper gerät dann in einen Alarmzustand, so dass Blutdruck und Herzfrequenz steigen. Bei mehr als 15 Atemaussetzern pro Stunde liegt eine moderate Schlafapnoe vor, bei mehr als 30 Aussetzern pro Stunde spricht man von einer schweren Schlafapnoe. Bei Verdacht auf Schlafapnoe sollten Betroffene unbedingt einen Arzt aufsuchen, rät der Kardiologe: „Eine unbehandelte Schlafapnoe erhöht das Risiko für Herzinfarkt, Herzschwäche und Schlaganfall und verkürzt die Lebenserwartung.“
Tipps für einen besseren Schlaf

Neben körperlichen Ursachen können auch Stress im Alltag, schwere Mahlzeiten am Abend oder generell ein ungesunder Lebensstil Schlafstörungen begünstigen. Wer schlecht ein- oder durchschläft, sollte daher abends nur leichte, proteinreiche Mahlzeiten zu sich nehmen und mindestens vier Stunden vor dem Schlafengehen keinen Kaffee mehr trinken. Weitere Tipps für einen gesunden Schlaf sind unter anderem:

  • Sorgen Sie für eine Art Abend- und Schlafroutine: Gehen Sie abends etwa immer zur gleichen Zeit ins Bett. Einschlaf- und Aufstehzeit sollten jeweils nicht um mehr als 30 Minuten variieren.
  • Das Schlafzimmer sollte kühl, ruhig und abgedunkelt sein – ideal sind 18 Grad. Frische Luft sorgt ebenfalls für besseren Schlaf.
  • Regelmäßige Schlafrituale wie Atemübungen, das Anhören ruhiger Musik oder Meditation helfen dabei, zur Ruhe zu kommen und besser einzuschlafen.
  • Meiden Sie am späten Abend elektronische Geräte wie Computer, Smartphone oder Tablet (Blaulichtemissionen!).
  • Regelmäßiger Sport verbessert den Schlaf – allerdings nicht, wenn Sie spät abends aktiv sind. Verlegen Sie Ihre körperliche Aktivität daher auf die Zeit vor 18 Uhr.

08.05.2023 DGA | Quelle: Deutsche Herzstiftung e.V.

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Notdienstzeiten
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bis 29.05. - 09:00 Uhr

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I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
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II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


  1. Besuch der Webseite

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      Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf einer auf der Internetpräsenz hinterlegten Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:

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      (2) dem Namen der Datei,
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      (4) der übertragenen Datenmenge,
      (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
      (6) einer Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems und Webbrowsers,
      (7) der Client IP-Adresse.

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  2. Vertragsdurchführung

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    2. Dauer der Speicherung

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    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

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      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

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      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Leitung: Dr. med. Constanze Ahrens


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